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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 . Allgemeines:

1.1. Die Kunden ( im Regelfall das Brautpaar - BP ) beauftragen die Hochzeitsplanerin ( in der Folge kurz HP ) mit den im gesonderten Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen.

1.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen, sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch den HP.

1.3. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen HP ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

2 . Leistungsvereinbarungen:

2.1. Die Kunden beauftragen HP mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer privaten Veranstaltung ( Trauung/Verpartnerung, Hochzeitsfeier ) an dem im Auftragsschreiben festgelegten Termin und Ort. HP kann je nach Kundenwunsch und Vereinbarung eine Voll - oder Teilorganisation übernehmen. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist HP bei den Erbringungen der Leistungen frei. Es steht HP frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen.

2.2. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird HP den Ablauf der Veranstaltung und - sofern beauftragt - die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese - allenfalls auch während der Hochzeit - abändern, sofern dies HP zweckmäßig erscheint. HP obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern, und deren Vorschlag an das BP, wobei HP immer als Vermittler agiert. Veranstalter der Hochzeitsfeier sind immer die Kunden. HP berät das BP hinsichtlich rechtlich zu beachtender Kriterien und wird insbesondere den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung durch das BP empfehlen. HP übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern, sowie keine Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.

3. Absage, Verschiebung des Termins:

3.1. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von HP unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. HP hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.

3.2. Kommt es zu einer vom Brautpaar verursachten Verschiebung der Hochzeit bleiben die im Beratungsvertrag vereinbarten Leistungen, insbesondere das vereinbarte Beratungshonorar unberührt. Sollten aufgrund der Terminverschiebungen zusätzliche Beratungsstunden, die über das im Vertrag vereinbarte Ausmaß hinausgehen erforderlich sein, so werden diese mit € 85 pro Stunde gesondert verrechnet.

4. Gewährleistung / Haftung:

4.1. HP leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. HP schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.

4.2. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz-, pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des HP nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann HP diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen.

Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.

4.3. Anfallende Barauslagen, Gebühren, Eintritte, Bewilligungen, Tickets, Fahrtspesen oder Materialkosten sind in den genannten Preisen nicht enthalten und werden extra verrechnet. Die Leistungen Dritter sind nicht inkludiert.

4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

5 . Beratungshonorar/ Stornobedingungen:

5.1. Das im Auftragsschreiben vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag. HP ist berechtigt, bei Auftragserteilung 30% des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen und weitere, dem Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen zu vereinbaren, wobei die letzte Vorauszahlung unmittelbar vor dem Veranstaltungstag fällig sein kann. Mangels anderer Vereinbarung ist das gesamte Entgelt unmittelbar nach Vertragserfüllung ( am Tag nach der Veranstaltung ) fällig.

Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 7% des noch fälligen Betrages verrechnet.

5.2. Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten.

Ein Vertragsrücktritt ist allerdings nicht bei einer Locationberatung oder Profi - Update möglich.

Für den Fall des Rücktrittes richtet sich die Stornogebühr nach dem vom Brautpaar bekannt gegebenen Hochzeitstag.

5.3. Bei Stornierung des Vertrages bis 12 Wochen vor der Hochzeit wird eine Stornogebühr von 80 %, ab 12 Wochen vor der Hochzeit wird eine Stornogebühr von 100% des vereinbarten Beratungshonorars verrechnet.

5.4. Sollte der Beratungsvertrag vor Festsetzung eines Beratungshonorars storniert werden, werden als Stornogebühren € 85 pro von mir tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde verrechnet.

5.5. Bei Hochzeiten ab einer Entfernung von mehr als 100 km ab Stadtgrenze Wien, ist mir am Hochzeitstag ein Einzelzimmer für eine Nächtigung am Tag der Hochzeit zur Verfügung zu stellen.

5.6. Der/die Auftraggeber/in erklärt sich bereit für meine Bewirtung am Hochzeitstag aufzukommen.

6 . Datenschutz, Urheberrecht, geistiges Eigentum:

6.1. Die Kunden willigen ein, dass HP im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der Auftraggeber wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mailadresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt.

6.2. Die von HP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige ( weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HP zulässig.


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